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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2008 - L 20 SO 10/05   

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https://dejure.org/2008,20494
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2008 - L 20 SO 10/05 (https://dejure.org/2008,20494)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.04.2008 - L 20 SO 10/05 (https://dejure.org/2008,20494)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. April 2008 - L 20 SO 10/05 (https://dejure.org/2008,20494)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Sozialhilfe, Kostenersatz durch Erben bei Vermögen aus einer Rente der Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 2.88

    Einkommen, Anrechnung von Leistungen der Stiftung "Hilfswerk für behinderte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2008 - L 20 SO 10/05
    Auf den Widerspruch der Hilfebedürftigen unter Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 13.08.1992 - 5 C 2.88 wurden die Leistungen wieder aufgenommen.

    Mit dem Tod des Leistungsberechtigten kann jedoch der in § 2 StHG enthaltene Stiftungszweck, Benachteiligten und Behinderten Entwicklungschancen in Beruf und Gesellschaft zu eröffnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.08.1992 - 5 C 2.88 = FEVS 43, 353-358) nicht mehr erreicht werden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2001 - 12 A 10133/01

    Heranziehung als Erbin zum Ersatz von Kosten einer Heimunterbringung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2008 - L 20 SO 10/05
    Der Nachlass wurde zudem um bestehende Nachlassverbindlichkeiten in Gestalt der Bestattungskosten von 4.755,54 EUR gemindert (vgl. Oberverwaltungsgericht ( OVG ) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.04.2001 - 12 A 10133/01 = FEVS 52, 573-576; vgl. auch Schellhorn/Jirasek/Seipp, 15. Auflage 1997 § 92c Rn. 18; Conradis in LPK-BSHG, 6. Auflage 2003, § 92c Rn. 15).
  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 52.77

    Ersatzpflicht des erbenden Ehegatten - Hilfeempfänger - Mehrheit von Erben -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2008 - L 20 SO 10/05
    Bei mehreren Erben ist der Freibetrag auch nur einmal vom Nachlass abzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.1978 - V C 52.77 = BVerwGE 57, 26-31).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2008 - L 20 SO 6/05

    Anspruch auf Sozialhilfe, Kostenersatz durch Erben bei Vermögen aus einer Rente

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2008 - L 20 SO 10/05
    Die Klägerin und ihr geschiedener Ehemann (Kläger im Verfahren L 20 SO 06/05) werden von dem Beklagten als Erben (gemeinschaftlicher Erbschein des Amtsgerichts Detmold vom 03.03.2003) ihrer 1961 geborenen und am 00.02.2003 verstorbenen Tochter H X in Anspruch genommen.
  • Drs-Bund, 09.06.1970 - BT-Drs VI/926
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2008 - L 20 SO 10/05
    Leistungen nach dem StHG sollten den Leistungsberechtigten zwar über die in anderen Gesetzen vorgesehenen Leistungen hinaus gewährt werden (BT-Drs. VI/926, S. 6), § 21 Abs. 1 Satz 2 StHG somit sicherstellen, dass die Leistungen nach diesem Gesetz zusätzlich erbracht werden und den Berechtigten ungeschmälert zugute kommen (BT-Drs. VI/926, S. 7).
  • VGH Bayern, 26.07.1993 - 12 B 90.3525
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2008 - L 20 SO 10/05
    Es ist erkennbar keine Sachlage gegeben, die derjenigen entspräche, in der Schonvermögen des Hilfeempfängers zugleich solches der Erben wäre (vgl. hierzu auch VGH München, Urteil vom 26.07.1993 -12 B 90.3525 = NJW 1994, 275f.).
  • SG Karlsruhe, 31.08.2012 - S 1 SO 362/12

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Wert des Nachlasses - keine

    Bei mehreren Erben ist der Freibetrag nur einmal abzusetzen (vgl. BVerwGE 57, 26 ff. und LSG Nordrhein-Westfalen vom 07.04.2008 - L 20 SO 10/05 - sowie Lücking, a.a.O., Rdnr. 20 und 27).
  • SG Karlsruhe, 27.08.2009 - S 1 SO 1039/09

    Sozialhilfe - Kostenerstattungsanspruch gegen den Erben - Anwendung altes oder

    Dieser ergibt sich aus dem Doppelten des im Zeitpunkt der Erbfalls im Januar 2008 maßgebenden (vgl. insoweit BVerwGE 57, 26, 27 sowie Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Aufl. 2006, § 102, Rdnr. 14 und Schoenfeld in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 8. Aufl. 2008, § 102, Rdnr. 10) Regelsatzes von 347, 00 EUR, das sind 694, 00 EUR, multipliziert mit 3. Bei mehreren Erben ist der Freibetrag auch nur einmal abzusetzen (vgl. BVerwGE 57, 26ff und LSG Nordrhein-Westfalen vom 07.04.2008 - L 20 SO 10/05 -, veröffentlicht in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2008 - L 20 SO 6/05

    Anspruch auf Sozialhilfe, Kostenersatz durch Erben bei Vermögen aus einer Rente

    Der Kläger und seine von ihm geschiedene Ehefrau (Klägerin im Verfahren L 20 SO 10/05) werden von dem Beklagten als Erben (gemeinschaftlicher Erbschein des Amtsgerichts Detmold vom 03.03.2003) ihrer 1961 geborenen und am 00.02.2003 verstorbenen Tochter H X in Anspruch genommen.
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